Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026 · Nordkraft PV, Alexander Droste, Im Gewerbegebiet 21-23, 26419 Schortens

Vor dem Livegang anwaltlich prüfen lassen. Dieser Text ist ein branchenbezogener Entwurf, keine Rechtsberatung. Einzelne Klauseln — insbesondere zu Widerruf, Abnahme, Gewährleistung und Haftungsbeschränkung — hängen von deinem tatsächlichen Ablauf ab und sind in Deutschland abmahnfähig, wenn sie nicht passen.

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Nordkraft PV, Inhaber Alexander Droste, Im Gewerbegebiet 21-23, 26419 Schortens (nachfolgend „wir") und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Wallboxen und Wärmepumpen sowie über damit zusammenhängende Leistungen.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Kostenlose Dachprüfung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

(1) Die auf unserer Website angebotene Dachprüfung einschließlich der anschließenden Wirtschaftlichkeitsberechnung ist für den Kunden kostenlos und unverbindlich. Aus ihr entsteht keine Verpflichtung, einen Vertrag mit uns zu schließen.

(2) Die Wirtschaftlichkeitsberechnung enthält Prognosewerte zu Stromertrag, Eigenverbrauch, Einsparung und Amortisation. Diese Werte beruhen auf anerkannten Berechnungsverfahren, den vom Kunden gemachten Angaben und langjährigen Wetterdurchschnitten. Sie sind Schätzungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Die tatsächlichen Werte hängen unter anderem von Witterung, Verschattung, Nutzungsverhalten, Strompreisentwicklung und gesetzlichen Rahmenbedingungen ab und können hiervon abweichen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot halten wir für die dort genannte Frist, ohne Angabe für 14 Tage ab Zugang, aufrecht.

(2) Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebots durch beide Seiten oder durch unsere Auftragsbestätigung in Textform zustande. Die Auftragsbestätigung kann auch durch Beginn der Ausführung ersetzt werden.

(3) Angaben in Prospekten, auf unserer Website oder in Herstellerunterlagen sind Leistungsbeschreibungen, keine Garantien. Technisch bedingte Abweichungen, die den vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten; das gilt insbesondere für den Austausch einzelner Komponenten gegen gleichwertige, wenn die ursprünglich vorgesehenen nicht lieferbar sind. Über solche Änderungen informieren wir den Kunden vorab.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Umfang unserer Leistung ergibt sich abschließend aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

(2) Soweit im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, sind insbesondere nicht Vertragsbestandteil:

(3) Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber sowie die Registrierung im Marktstammdatenregister übernehmen wir, sofern dies im Angebot vorgesehen ist. Auf die Bearbeitungsdauer und die Entscheidung des Netzbetreibers haben wir keinen Einfluss.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass wir zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zu allen Arbeitsbereichen haben und dass Stellflächen für Fahrzeuge, Gerüst und Material zur Verfügung stehen. Strom und Wasser stellt der Kunde unentgeltlich bereit.

(2) Der Kunde informiert uns vor Vertragsschluss unaufgefordert über ihm bekannte Besonderheiten, insbesondere über den Zustand von Dach und Elektroinstallation, über verdeckt verlegte Leitungen, über Asbest oder andere Gefahrstoffe sowie über Denkmalschutz oder bestehende Rechte Dritter.

(3) Der Kunde versichert, zur Beauftragung berechtigt zu sein. Bei Miteigentum, Wohnungseigentum oder Mietobjekten holt er erforderliche Zustimmungen selbst ein.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen uns dadurch Mehraufwand oder Wartezeiten, können wir diese nach unseren üblichen Sätzen berechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Termine und Ausführungsfristen

(1) Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Angaben.

(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, durch Witterungsbedingungen, die ein sicheres Arbeiten auf dem Dach ausschließen, durch Streik, durch behördliche Maßnahmen oder durch nicht von uns zu vertretende Lieferengpässe verlängern die Ausführungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir informieren den Kunden unverzüglich.

(3) Der Zeitpunkt der Netzfreigabe und der Inbetriebsetzung durch den Netzbetreiber liegt außerhalb unseres Einflussbereichs und ist nicht Gegenstand vereinbarter Fristen.

§ 7 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Sie verstehen sich als Festpreise für den dort beschriebenen Leistungsumfang.

(2) Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich Speicher auf und an Wohngebäuden gilt derzeit ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent nach § 12 Abs. 3 UStG. Ändern sich die gesetzlichen Voraussetzungen zwischen Vertragsschluss und Leistung, gilt der bei Leistungserbringung maßgebliche Steuersatz. Eine steuerliche Beratung schulden wir nicht.

(3) Die Vergütung ist vollständig nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig, zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung. Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen wir nicht, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

§ 8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung nehmen wir die Anlage gemeinsam mit dem Kunden in Betrieb und weisen ihn in die Bedienung ein. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das beide Seiten unterzeichnen.

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Festgestellte Mängel werden im Protokoll aufgenommen und von uns unverzüglich beseitigt.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes geworden sind.

§ 10 Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an gelieferten Komponenten, die nicht Bauwerksleistung sind, ein Jahr ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen ohne Verkürzung.

(3) Herstellergarantien auf Module, Wechselrichter, Speicher oder Wärmepumpen bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten und richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Wir unterstützen den Kunden bei der Abwicklung, treten aber nicht selbst als Garantiegeber auf, soweit wir keine eigene Garantie ausdrücklich in Textform übernommen haben.

(4) Kein Mangel liegt vor bei Schäden durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder Dritter, unterlassene Wartung, Überspannung, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Marderbiss oder andere äußere Einwirkungen sowie bei üblicher Leistungsdegradation von Modulen und Speichern im herstellerseitig angegebenen Rahmen.

(5) Ein Unterschreiten prognostizierter Erträge oder Einsparungen stellt für sich genommen keinen Mangel dar. Maßgeblich ist die technische Funktionsfähigkeit der Anlage. Siehe hierzu § 2 Abs. 2.

§ 11 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Förderungen, Steuern, Netzanschluss

Hinweise zu Fördermitteln, Einspeisevergütung oder steuerlichen Wirkungen geben wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Wir schulden weder Steuer- noch Rechtsberatung. Für die Bewilligung von Fördermitteln und für Entscheidungen des Netzbetreibers übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, wir haben eine Antragstellung ausdrücklich als Leistung übernommen und diese schuldhaft fehlerhaft ausgeführt.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieses Vertrags ist.

Wünscht der Verbraucher, dass wir mit den Arbeiten bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holen wir dafür seine ausdrückliche Zustimmung in Textform ein. Widerruft er anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung (§ 357 Abs. 8 BGB).

§ 14 Verbraucherbauvertrag

Soweit der Vertrag ausnahmsweise als Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB einzuordnen ist, gelten ergänzend die §§ 650i bis 650n BGB. In diesem Fall stellen wir vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung; Abschlagszahlungen sind auf insgesamt 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung begrenzt.

§ 15 Datenschutz

Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, steht in unseren Datenschutzhinweisen.

§ 16 Streitbeilegung

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Schortens ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

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